In folgenden Fällen werde ich tätig:
- Kauf oder Verkauf einer Immobilie
- Versicherung
- Zwangsversteigerung
- Beleihung
- Scheidungen
- Erbschaft
- Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt
- Flächenermittlungen bei Mieterhöhungsverlangen
Für Banken:
- Besichtigungen im Rahmen des §24 der BelWertV
Bitte beachten Sie: zu allen u.g. Angeboten berechne ich Fahrtkosten in Höhe von 0,50€ pro gefahrenem Kilometer ab Büro, sofern nicht anders vereinbart.
Unabhängige kurze Formularbewertung zur Schätzung des Verkehrswertes zum Beispiel bei Verkauf oder Erwerb einer Standardimmobilie (Ein-, Zweifamilienhaus, Wohnungseigentum).
Es fallen keine weiteren Kosten an.
Bitte haben Sie Verständnis, dass dieses Verfahren für die Ermittlung von Rechten und Lasten oder bei sonstigen Zustandsbesonderheiten nicht geeignet ist, einen belastbaren Marktwert zu bestimmen.
Preis: 399,00€
(inkl. MWSt)
In einem Kurzgutachten können bereits alle relevanten Fakten eines Grundstückes berücksichtigt werden. Im Gegensatz zu einem vollumfänglichen Gutachten verzichte ich jedoch auf eine ausführliche Beschreibung der Makro- und Mikrolage, sowie auf tiefere Erläuterungen der einzelnen Wertansätze.
Preis: ca. 600,00 - 800,00€ (inkl. MWSt)
(abhängig von der Art des Objektes und den zu beachtenden Grundstücksbesonderheiten)
Vollständige Verkehrswertermittlung nach den Anforderungen des § 194 BauGB.
Inhaltlich mit rechtssicheren Erläuterungen und der Bewertung von Grundstücksbesonderheiten (bspw. Wohnungsrecht, Nießbrauch etc.)
Die Abrechnung erfolgt nach freier Vereinbarung.
Ermittlung und Berechnung von Flächen nach Wohnflächenverordnung oder DIN277.
Eine korrekte Flächenbestimmung ist Grundlage einer jeden Wertermittlung. Sie kann auch als Grundlage für ein Mieterhöhungsbegehren seitens des Vermieters verwendet werden.
Wichtigste Flächen hierfür sind die Brutto- Grundfläche (BGF) und die Wohnfläche (WFl).
Preis:
-bei zeitgleicher Beauftragung einer Wertermittlung: 30,00€ je angefangene 50qm Wohnfläche
-einzeln: 1,00€/qm Wohnfläche
(jeweils inkl. MWSt)
Ermittlung und Berechnung der Angemessenheit der Miete einer Wohn- oder Gewerbeeinheit.
Ebenso wird das Mieterhöhungspotential abgebildet, unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften ("Kappungsgrenze", "Mietendeckel")
Die Ermittlung erfolgt unter Auswertung qualifizierter örtlicher Mietspiegel oder durch Hinzuziehung geeigneter Vergleichswohnungen.
Preis: auf Anfrage